In Brandenburg ist's möglich: Alkoholausschank ohne Gewerbeerlaubnis. Foto: W. Döll
Weniger Bürokratie durch Wegfall der Erlaubnispflicht im Gastgewerbe.
Das neue Brandenburgische Gaststättengesetz (BbgGastG) ist in Kraft getreten. Damit nutzte das Land Brandenburg – im Rahmen der Föderalismusreform – die Möglichkeit, ein eigenes Gaststättengesetz zu verabschieden, das nun das Bundesgaststättengesetz abgelöst hat.„Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Gaststättengesetzes entfällt die Erlaubnispflicht für Lokale, die Alkohol ausschenken“, dies ist laut Thomas Kühne, Tourismusreferent bei der IHK Ostbrandenburg, der wichtigste Punkt des neuen Gesetzes. Die bisher notwendige Gewerbeerlaubnis für den Ausschank von Alkohol, die mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden war, entfällt. Wer Alkohol ausschenken will, muss fortan lediglich seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen. Zudem muss das Gewerbe spätestens vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Die Entbürokratisierung des Gesetzes sowie der Wegfall der Erlaubnispflicht – zwei Forderungen der IHK – sind somit erfüllt. „Die Gründung einer Gaststätte ist nun deutlich einfacher, der bürokratische Aufwand ist gesunken“, erklärt Kühne. Das Gaststättengewerbe ist nun ein überwachungspflichtiges und kein erlaubnispflichtiges Gewerbe mehr.
Der Vorteil des Brandenburgischen Gaststättengesetzes liegt auf der Hand: die Gründung eines Betriebes im Gaststättengewerbe kann schneller erfolgen. Auf der anderen Seite steigt mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht die Eigenverantwortung des Unternehmers. Der Gastwirt muss dafür sorgen, dass er alle gesetzlichen Regelungen beachtet, denn diese werden vor Aufnahme der Gewerbetätigkeit nun nicht mehr kontrolliert. „Natürlich gelten die rechtlichen Vorschriften, etwa in den Bereichen Jugendschutz, Baurecht, Brandschutz und Lebensmittelhygiene, weiterhin“, betont der Tourismusreferent der IHK Ostbrandenburg.
Die IHK Ostbrandenburg wird ab 2009 gemeinsam mit der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg eine Weiterbildung für die Gründung im Gastgewerbe anbieten. Der Lehrgang „Fit fürs Gastrogeschäft (IHK)“ richtet sich besonders an Seiteneinsteiger, denen das Grundwissen für die Führung eines gastronomischen Betriebes wird. Der Lehrgang schließt mit einem IHK-Zertifikat ab.
Sandra Hölscher

