Die Tower Finow GmbH kämpft nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg um die Genehmigung als Regionalflughafen.
Das Büro von Reinhard Otto ist gefüllt mit dutzenden dicken Ordnern. Sie stehen und liegen auf dem Schreibtisch, in Regalen und Schränken. Als Geschäftsführer der Wirtschafts-Verkehrs-Zentrum GmbH Finow & Co. KG (WVZ) nimmt er auch die Sorgen der Tochterfirma Tower Finow GmbH sehr ernst. In den Aktensammlern hat er deshalb zahlreiche Gutachten und den Schriftverkehr zum langjährigen Rechtsstreit um den Flugplatz Finow fein säuberlich abgeheftet. „Vom Ausgang des Verfahrens hängt die Zukunft des Flugplatzes hier ab“, sagt Reinhard Otto. Mit weiteren Investoren wollen die WVZ und die Tower Finow GmbH einen Regionalflughafen aufbauen. Brandenburg hat diese Entwicklung bis zum Jahr 2006 unterstützt. Jetzt agiert das Land gemeinsam mit Berlin gegen die Flugplatzentwicklung in Eberswalde-Finow.„Ich kann das überhaupt nicht verstehen“, klagt Reinhard Otto. „Als unsere Gesellschaft im Jahr 2003 die Liegenschaft von der Brandenburgischen Bodengesellschaft kaufte und die Tower Finow GmbH übernahm, gehörte die Entwicklung eines Regionalflughafens mit einem innereuropäischen Linienverkehr auf dem Gelände zum umfangreichen Bedingungsgefüge des Vertrages.“ Trotzdem starten und landen in Finow noch immer nur kleine Flugzeuge mit einer maximalen Startmasse von 14 Tonnen. Dabei bietet der Platz ideale Voraussetzungen für einen Regionalflughafen. Er verfügt über eine 2520 Meter lange und 50 Meter breite Landebahn aus Beton. Der Flugplatz am Eberswalder Stadtrand wurde 1936 als Militärflugplatz gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1992 von der Sowjetarmee und den russischen Truppen genutzt. Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von 150 Tonnen könnten in Finow abheben. „Die großen Maschinen aber wollen wir nicht, wir möchten als Regionalflughafen für den Linienverkehr mit Flugzeugen bis zu 85 Tonnen Abfluggewicht zugelassen werden“, betont Otto.
Jahrelanger Streit um Genehmigung
Um die Genehmigung kämpfen die beiden Gesellschaften schon seit Jahren mit allen zuständigen Behörden. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens zum Flugplatz wurde ihnen im vergangenen Jahr vom Land Brandenburg mitgeteilt, dass eine Genehmigung als Regionalflughafen nicht möglich sei, da der Linienverkehr mit Maschinen über 14 Tonnen künftig auf dem neunen Flughafen BBI in Schönefeld konzentriert werde. „In einem Gutachten zum Raumordnungsverfahren wurden 18 Bewertungsfelder untersucht. Davon wurden wir in 17 als geeignet eingestuft, bei der Art des Flugverkehrs und der damit verbundenen Größe der Maschinen aber wurden wir als Konkurrenz zu Schönefeld beurteilt und deshalb abgelehnt“, erklärt Reinhard Otto.
Die Unternehmen geben sich trotzdem noch nicht geschlagen. Die Tower Finow GmbH beantragte bei der Oberen Luftfahrtbehörde von Berlin und Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren zum Regionalflughafen Eberswalde-Finow. Das aber wurde im Februar abgelehnt. Anfang März reichte die Tower Finow GmbH deshalb Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. „Es kann doch nicht sein, dass Berlin und Brandenburg einerseits Betreiber eines eigenen und andererseits Genehmigungsbehörde für andere Flugplätze sein kann“, schimpft Reinhard Otto. „Wo bleibt denn da der Wettbewerb?“ Für das Gerichtsverfahren sieht er klare Gewinnchancen. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat in einem ähnlichen Fall gegen das Land entschieden. „Das beklagte Land darf hier nicht seine Stellung als indirekter Mitinhaber eines Flughafens dazu benutzen, einen konkurrierenden Flughafen zu verhindern“, steht dort in der Urteilsbegründung.
Region hilft im Streit mit den Landesbehörden
In ihrem Kampf mit den Behörden erhalten die Unternehmen eine breite Unterstützung. Die Stadt Eberswalde, die umliegenden Ämter, die Landkreise Barnim und Uckermark sowie die IHK Ostbrandenburg setzen sich für den Regionalflughafen Eberswalde-Finow ein. „Dem Investor wird die ihm beim Erwerb der Betriebsgesellschaft und der Liegenschaft zugesagte Entwicklung eines Regionalflughafens versagt. Die Landesregierung sollte mit einem derartig dokumentierten Vertrauensbruch kein negatives Beispiel für Investoren im Land Brandenburg schaffen.“, heißt es in einer Resolution der IHK-Vollversammlung an die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtages in Brandenburg.
Der Rechtsstreit könnte noch einige Jahre dauern. Bis zur Entscheidung muss das WVZ beim Betrieb des Flugplatzes einen jährlichen Verlust zwischen 50000 und 100000 Euro ausgleichen. „Nur mit der allgemeinen Luftfahrt mit Maschinen bis 14 Tonnen lässt sich solch ein großer Flugplatz nicht effektiv betreiben“, erklärt Reinhard Otto. 12000 Starts und Landungen im Jahr mit solchen Flugzeugen reichen nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb. Zum Glück haben sich am Rand des Flugplatzes einige Unternehmen mit luftfahrtnahen Dienstleistungen und Produktion angesiedelt. Auch eine große Photovoltaikanlage soll auf dem Gelände entstehen. 70 Beschäftigte verdienen inzwischen bei verschiedenen Firmen auf dem Gelände ihren Lebensunterhalt. Sie alle warten auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, denn davon wird auch ihre Zukunft abhängen. „Wenn wir verlieren, wird hier der Flugbetrieb eingestellt und wir müssen das 380 Hektar große Gelände anders nutzen“, sagt Reinhard Otto klipp und klar. „Aber, wir werden nicht verlieren“, fügt er sofort siegessicher hinzu.
Mathias Höfer überwacht im Tower den Flugverkehr. Foto: W. Döll.
Wilko Döll


