03.04.2007
Blickpunkt: Sachverständige prüfen neutral

Stefan Heiden
IHK-Justiziar Stefan Heiden.  Foto: S. Hölscher

Die IHK nennt Experten für bestimmte Streitfälle. Wie und warum Unternehmen profitieren, erklärt IHK-Justiziar Stefan Heiden.

Wie können Unternehmen von Sachverständigen profitieren?

Immer wenn es bei Rechtsstreitigkeiten um Tatsachenfragen geht. Wenn Fragen im Raum stehen wie: „Was ist es wert“; „Wie ist es kaputt gegangen?“ oder „Bestand der Schaden bereits vor dem Einbau, oder hat der Handwerker gepfuscht?“

Bei solchen Fragen werden qualifizierte Leute gebraucht, die unabhängig überprüfen, also Neutralität wahren können, und damit objektive Ergebnisse liefern.

Wie komme ich an den geeigneten Sachverständigen?

Gerichte und Unternehmen fragen bei uns an, und wir suchen geeignete öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heraus. Nur für diese können wir unbedingte Neutralität und die nötige, besondere Sachkunde bestätigen.

Wie wird man Sachverständiger?

Sachverständiger kann eigentlich jeder werden. Leider ist dieser Beruf nicht gesetzlich geschützt. Daher tummeln sich auf diesem Gebiet nicht nur Fachleute, sondern auch etliche, die sich vielleicht nur für solche halten.

Strebt man hingegen als Sachverständiger eine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK an, liegt die Messlatte deutlich höher. Voraussetzung für die öffentliche Bestellung ist meist ein Hochschulstudium. Neben einer mehrjährige Praxiserfahrung muss der Anwärter auch seine besondere Sachkunde gegenüber der IHK nachweisen. Durchschnittswissen reicht hier nicht mehr. Vielmehr wird der Sachverständige auf Herz und Nieren überprüft. Er muss diverse Gerichtsgutachten zur Überprüfung vorlegen und praktische Arbeitsproben erbringen und i.d.R. auch ein Fachgespräch zum gewählten Gebiet meistern. Neben der persönlichen Eignung muss auch die regelmäßige Fortbildung nachgewiesen werden. Außerdem unterliegt er der Aufsicht der IHK. Hier geht’s also um wirkliche Qualitätssicherung.

Hoheitliche Aufgabe der IHK ist es, die Sachverständigen im öffentlichen Interesse in ihren jeweiligen Sachgebieten zu überprüfen. Erst dann bekommen sie das Gütesiegel „besonders geeignet“. Deshalb sollen z.B. von den Gerichten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bevorzugt herangezogen werden, da nur bei diesen sichergestellt ist, dass ihre Sachkunde und Unabhängigkeit von einer öffentlich-rechtlichen Institution überprüft und überwacht wird.

alt Katharina Fichtner

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