Auch Fürstenwalder Unternehmen können das Förderprogramm nutzen. Foto: S. Hölscher
Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, sonstige Dienstleister und – unter bestimmten Voraussetzungen Fuhrunternehmer – können Fördermittel beantragen
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Stadtentwicklung“ beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, zur Standortaufwertung, zur Verbesserung und Stärkung der Städte und der regionalen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk sowie sonstige Dienstleister und – unter bestimmten Voraussetzungen Fuhrunternehmer – können Fördermittel beantragen. Unter anderem gibt es Zuschüsse für Investitionen in Betriebsstätten, für Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen, für betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien sowie für City- und Geschäftsstraßenmanagement. Aus Ostbrandenburg können Unternehmen, die in den Städten Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Prenzlau und Schwedt angesiedelt sind, das Förderprogramm in Anspruch nehmen.Die Grundförderung für die KMU beträgt 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze erhöht sich der Grundfördersatz. Die Maximalförderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder bei 200.000 Euro.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ gibt es auf den Internetseiten der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) .
Sandra Hölscher

