26.4.2007
Blickpunkt: Notar hilft bei Firmenübergabe

Thomas Woinar
Notar Th. Woinar aus Frankfurt (Oder).  Foto: W. Döll

Jeder vierte Unternehmer in Ostbrandenburg ist älter als 55 Jahre. Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger wird von vielen Firmenchefs trotzdem vernachlässigt.

„Das Schicksal kann jederzeit zuschlagen, auch Unternehmer sollten immer daran denken.“ Der Frankfurter Notar Thomas Woinar kennt sich aus mit Problemfällen. „Wenn nichts geregelt ist, kommen nach dem plötzlichen Ausscheiden eines Unternehmers durch Krankheit oder gar Tod zum seelischen Schmerz der Angehörigen auch große wirtschaftliche Probleme hinzu.“ Im schlimmsten Fall können die zu existentiellen Problemen der Angehörigen und zum Untergang der Firma führen.

„Niemand denkt gern über die eigene Vergänglichkeit nach, ein Unternehmer sollte trotzdem schon zeitig seine Nachfolge planen und damit die Zukunft seiner Firma und der Angehörigen sichern“, rät Woinar. Viele Firmeninhaber unterschätzen dieses Problem noch immer. Nur knapp fünf Prozent seiner Mandanten bitten ihn um notarielle Hilfe bei der Regelung von Firmenübergaben.

Nachfolge rechtzeitig regeln

Thomas Woinar empfiehlt für die Zukunftsplanung der eigenen Firma ein dreistufiges Model. Zuerst sollte jeder Firmenchef gleich nach der Gründung seines Unternehmens eine Art Notfallplanung aufstellen. Damit wird bei einem kurzfristigen Ausfall des Chefs durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse das Tagesgeschäft des Unternehmens gesichert. „Der Notfallplan sollte deshalb mit Vollmachten regeln, welche Mitarbeiter beispielsweise die für das Tagesgeschäft wichtigen Entscheidungen treffen dürfen, wer unterschriftsberechtigt ist und wer Zugriff auf die Konten der Firma hat.“ Woinar plädiert dabei für eine Aufteilung der Vollmachten. „Das Tagesgeschäft sollte mit Vollmachten innerhalb der Firma geregelt werden. Wenn es aber um das Grundvermögen der Firma, ihre Zukunft oder gar die Existenz geht, sollte die Vollmacht für Entscheidungen in diesem Bereich innerhalb der Familie vergeben werden.“

Außerdem sollte jeder Unternehmer auch schon zeitig in einem Testament den Fortbestand und den künftigen Besitz der Firma oder die Aufteilung von Firmenanteilen regeln. Solch ein Testament ist besonders bei schwer überschaubaren Familienverhältnissen mit Kindern aus verschiedenen Partnerschaften oder abgebrochenen Kontakten wichtig. „Nicht selten geht eine einst florierende Firma nach dem Tod des Besitzers durch den Streit der Erben zu Grunde.“ Ein gut aufgestelltes Testament aber kann den Streit zwischen den Erben vermeiden und gleichzeitig den Fortbestand der Firma sichern.

Je früher Nachfolger gesucht wird, desto besser

Neben dem Notfallplan und dem Testament sollte jeder Unternehmer, der seine Firma im Alter nicht schließen oder einfach nur verkaufen möchte, auch rechtzeitig und planmäßig seine Nachfolge vorbereiten. „Spätestens zehn Jahre vor dem geplanten Ausstieg aus dem Unternehmen sollte jeder Firmeninhaber damit beginnen“, sagt Thomas Woinar. Je früher die Suche nach einem geeigneten Nachfolger beginnt, desto leichter wird die Firmenübergabe. „Der langfristige und klug geplante Weg zur Firmenübergabe ist der Idealfall, können dabei doch die Interessen des Firmeninhabers, des oder der künftigen Besitzer und damit auch der Fortbestand des Unternehmens am besten koordiniert werden.“

Wurde ein geeigneter Nachfolger im Familienkreis gefunden, rät Thomas Woinar zur Bildung einer Gesellschaft. „Der Übergang der Besitzes und der Verantwortung kann somit gleitend erfolgen, der neue Chef wächst in die Aufgabe hinein und der alte Inhaber geht langsam aus dem Unternehmen heraus.“ Außerdem kann mit dieser Variante auch die Eignung des Nachfolgers getestet werden. Welche Firmenanteile der Neue in dieser Gesellschaft hat, wie groß sein Haftungsanteil ist und über welche Entscheidungsbefugnisse er verfügt, sollten aber vertraglich genau festgelegt werden.

Experten bei der Firmenübergabe einbeziehen

Der langfristige und planvolle Weg der Firmenübergabe hat für den Besitzer auch weitere Vorteile. „Er kann damit seine eigenen Ideen und Absichten selbst durchsetzen und auch Streitigkeiten zwischen den Erben vermeiden“, sagt Woinar. Durch eine gute Planung lässt sich so auch das oft heikle Problem der Pflichtteilansprüche lösen. Auf dem Weg der Firmenübergabe sollte der Besitzer aber schon zeitig neben dem Notar, auch seinen Anwalt und unbedingt auch den Steuerberater einbeziehen, denn das Steuerrecht birgt viele Fallstricke. Die drei fachlich versierten Partner sollten dann gemeinsam mit dem Unternehmer den konkreten Fahrplan der Firmenübergabe vorbereiten. „Wenn jeder Partner sein Fachwissen einbringt und der Plan auf die ganz konkreten Bedingungen der jeweiligen Firma abgestimmt wird, kann bei der Übergabe eigentlich nichts schief gehen.“

Eine erste Hilfe bei der Planung einer Firmenübergabe kann sich ein Unternehmen bei jedem Notar holen. „Notare bieten Beratungsgespräche an und stehen vor allem für Fragen der Vertragsgestaltung zur Verfügung“, sagt Notar Thomas Woinar.

alt Wilko Döll

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