22.12.2006
Blickpunkt: Die unendliche Geschichte

Windkraft

Die unendliche Geschichte der Umsatzsteuervoranmeldung

Das Ziel der EU klingt einfach. Die Verwaltungen in den Mitgliedsländern sollen einfacher und bürgerfreundlicher werden. Auf dem Weg dorthin werden längst überholte Monopolstellungen fallen. In Deutschland wird zurzeit über eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes diskutiert. Das Bundesfinanzministerium hat im vergangenen Sommer dazu einen Referentenentwurf vorgelegt.

„Der Ansatz ist durchaus positiv, ein tatsächlicher Fortschritt ist der Entwurf aber nicht“, klagt Christine Wengler. Sie leitet in Frankfurt (Oder) das Büro der kleinen Firma „Die Buchhalter“ Fischer & Krähmer GbR aus Eislingen. Das Kundenspektrum der Buchhalter reicht vom kleinen Einzelhändler bis zur großen GmbH. Im Auftrag ihrer Kunden erledigen die Mitarbeiter des Büros das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufenden Lohnabrechnungen. Der Referentenentwurf erlaubt den Unternehmen dieser Branche eine Erweiterung ihres Geschäftsfeldes. „Danach dürfen wir künftig auch eine Buchführung einrichten und die Umsatzsteuervoranmeldung übernehmen, beides ist bislang noch den Steuerberatern vorbehalten“, erklärt Christine Wengler.

Für die Unternehmen der Region ist das ein gewaltiger Vorteil. „Mit der Umsetzung des Entwurfes fällt die Monopolstellung der Steuerberater in diesem Bereich und es entsteht ein Wettbewerb zwischen den Anbietern, der letztendlich zur Kostensenkung in den Unternehmen beiträgt“, sagt Dr. Knuth Thiel von der IHK Frankfurt (Oder). Die Steuerberater berechnen ihre Gebühren nach bundeseinheitlichen Tabellen, die Mandanten können mit den Buchführungsunternehmen aber ihre Tarife aushandeln. Wie schon im Bereich der Telekommunikation oder der Energieversorgung wird der Markt geöffnet. „Diese Liberalisierung ist wünschenswert, denn Monopolstellungen behindern den Wettbewerb.“

Allerdings sind die Steuerberater keineswegs erfreut über die geplanten Änderungen, geht ihnen doch ein lukrativer Auftragsbestand verloren. In Protestschreiben an verschiedene Institutionen wehren sie sich gegen die geplanten Änderungen und verteidigen die jetzt bestehenden Regelungen. „Dabei nehmen wir denen nicht wirklich Facharbeit weg, denn die Beratung in Steuerfragen bleibt auch künftig ausschließlich den Steuerberatern vorbehalten“, betont Christine Wengler. Die Neuregelung erlaubt eben nur die Einrichtung der Buchführung und die Umsatzsteuervoranmeldung. „Die dafür nötigen Arbeiten wurden auch in den Steuerberatungsbüros in der Vergangenheit überwiegend von Buchhaltern oder Steuerfachgehilfen und nicht von den Steuerberatern selbst erledigt.“        

Der Referentenentwurf sieht für Buchhaltungsunternehmen aber noch weitere Änderungen vor. So sollen sie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. „Das ist nachvollziehbar und jedem Unternehmen der Branche nur zu empfehlen“, rät Christine Wengler. Allerdings ärgert sie sich über die Zugangsvorrausetzungen für die erweiterte Tätigkeit der Buchhalter. „Von bereits ausgebildeten und von der IHK geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten eine zusätzliche Prüfung zu verlangen, ist unakzeptabel.“

Unklar ist noch, ob ein Mitarbeiter eines Buchhaltungsunternehmens oder alle dort Tätigen die geforderte Fachausbildung haben müssen. „In Steuerberatungsbüros arbeiten auch nicht nur Steuerfachwirte“, sagt Christine Wengler. Ob Buchhaltungsunternehmen künftig für sich werben dürfen oder Kooperationen mit anderen Gewerbetreibenden eingehen dürfen, ist auch noch offen. Denkbar wäre beispielsweise auch die Zusammenarbeit zwischen Buchhaltungen und Steuerbüros. „Das wäre doch eine ideale und zukunftsweisende Aufteilung von Kompetenzen verschiedener Dienstleister, die einen erledigen die laufenden Geschäftsvorfälle und die anderen die fachliche Steuerberatung für die Kunden.“ Noch allerdings stehen sich beide Seiten eher konträr gegenüber.

Trotz einiger Kritikpunkte würde sich Christine Wengler über die Umsetzung des Referentenentwurfes freuen. „Dieser längst überfällige Schritt würde uns endlich zu Rechten verhelfen, die in vielen anderen EU-Staaten längst gängige Praxis sind.“ Für alle Unternehmer wären somit mehr Wettbewerb und bessere Preise möglich. „Bislang haben einige Mandanten für eine Steuerberatung bezahlt, wurden aber von Buchhaltern betreut. Dann können die Leute auch gleich zu uns kommen.“  

Service
Ansprechpartner zum Thema „Umsatzsteuer“
IHK Frankfurt (Oder):  
Dr. Knuth Thiel
Tel. 0335 5621 233

alt Wilko Döll

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