Versicherungsvermittler müssen sich auf neue Regeln einstellen
Versicherungsvermittler müssen sich ab dem 22. Mai 2007 aufeine Reihe neuer Berufsregeln einstellen. Nach einem langwierigen
Verfahren wurde heute das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts
verkündet.
Die neuen Regelungen führen zu einer umfassenden Reform des Berufs des
Versicherungsvermittlers. Die wichtigsten Veränderungen: Künftig dürfen
grundsätzlich nur noch Vermittler gewerbsmäßig tätig werden, die in einem
zentralen Online-Register verzeichnet sind. Zudem benötigen
Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die gewerblich
Versicherungen vermitteln, in der Regel eine Erlaubnis. Betroffen sind
auch alle Gewerbetreibenden, die neben ihrer Haupttätigkeit Versicherungen
vermitteln (KfZ-Händler, Reisebüros etc.).
Das führt leider zu mehr Bürokratie. Um dennoch zu guten Lösungen zu
kommen, haben sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) bereit
erklärt, als Registrierungs- und Erlaubnisstelle zu fungieren. Sie werden
ihre Strukturen und Erfahrungen in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern
nutzen, um die Aufgabe wirtschaftsnah, kompetent und unbürokratisch
umzusetzen.
Im Vergleich zu alternativen Lösungen hat die Zuständigkeit der IHKs den
Vorteil, dass der Vermittler einen Ansprechpartner vor Ort hat und alle
erforderlichen Formalitäten aus einer Hand erhält.
Anlass für die Veränderungen war eine entsprechende EU-Richtlinie. Leider
wurde diese Richtlinie nicht, wie vom DIHK gefordert, 1:1 umgesetzt.
Katharina Fichtner

