06.02.2008
Service: Weitere Förderung der ländlichen Räume

Die Europäische Union und das Land Brandenburg wollen damit strukturschwachen Regionen einen Entwicklungsschub geben.

Brandenburg wird auch in diesem Jahr wieder mit Mitteln des europäischen Landwirtschaftsfonds die ländliche Entwicklung unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume. Gedacht ist die Förderung unter anderem für Projekte zur Vermarktung und Vernetzung von touristischen Angeboten, zur Schaffung oder Erhaltung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten sowie zur Gestaltung der ländlichen Infrastruktur. Die Förderung kann von Kommunen, juristischen Personen und Vereinen beantragt werden. Sie ist für Projekte in Orten gedacht, die weniger als 10.000 Einwohner haben. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Projekt und kann bei kommunalen Maßnahmen bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten sowie bei privaten und  wirtschaftlichen Maßnahmen bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben betragen.

Neben der Förderung der ländlichen Entwicklung wird über das europäische LEADER-Programm auch die Unterstützung von Regionalmanagements fortgesetzt. Dabei werden beispielsweise Marketingaktionen oder die Organisation von Regionalmessen unterstützt. Wer die beiden Förderprogramme in Anspruch nehmen möchte, muss Anträge dafür beim Brandenburger Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung einreichen. Die vom Landwirtschaftsministerium herausgegebene Richtlinie für die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Ansprechpartner bei der IHK:
Dr. Thomas Kühne
Tel.: 0335 5621-1412
E-Mail: kuehne@ihk-ostbrandenburg.de

alt Wilko Döll

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